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Volker Haug
Anmeldedatum: 14.11.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: Mo, 20. Nov. 2006 13:44 Titel: Altfälle bei der Bundesstatistik |
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Hallo CAWIN Hotline-Team und andere CAWIN-Nutzerinnen und -nutzer,
wir grübeln gerade in Rheinland-Pfalz, wie wir eigentlich ab Januar 2007 die schon laufenden Beratungsfälle in CAWIN eingeben sollen.
Sollen wir einen laufenden Fall, der z.B. im Jahr 2005 das erste Mal und im Januar 2007 wieder in die Beratungsstelle kam, dann einfach aufnehmen und dann keine Datenfreigabe für die Bundesstatistik vornehmen? Das Problem wäre doch dann, das dieser Fall jetzt und später nie in der Statistik auftauchen würde, oder?
Oder sollte der Fall nach der Dateneingabe einfach freigegeben werden? Dann wäre aber ganz sicher nicht die Anfangssituation des Ratsuchenden dargestellt, was ja auch nicht im Sinne der Statistik ist.
Wie könnten wir das am Besten lösen?
Viele Grüße aus Mainz
Volker |
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Mod_1 Foren-Moderator
Anmeldedatum: 13.09.2006 Beiträge: 25 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 20. Nov. 2006 14:54 Titel: Altfälle bei der Bundesstatistik |
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Hallo Herr Haug,
Zitat: | Sollen wir einen laufenden Fall, der z.B. im Jahr 2005 das erste Mal und im Januar 2007 wieder in die Beratungsstelle kam, dann einfach aufnehmen und dann keine Datenfreigabe für die Bundesstatistik vornehmen? Das Problem wäre doch dann, das dieser Fall jetzt und später nie in der Statistik auftauchen würde, oder?
Oder sollte der Fall nach der Dateneingabe einfach freigegeben werden? Dann wäre aber ganz sicher nicht die Anfangssituation des Ratsuchenden dargestellt, was ja auch nicht im Sinne der Statistik ist. |
Ein klassisches Dilemma - unserer Ansicht nach liegt es im Ermessen des Beraters, sich für den Weg zu entscheiden, der die Statistik am wenigsten beeinflusst. Bei starken Abweichungen von der Situation zu Beratungsbeginn scheint eine Nichtmeldung durchaus angebracht, umgekehrt wird bei geringen Abweichungen etwa der Einkommens- und Ausgabensituation die "Verfälschung" dieser Daten hinnehmbar sein (wobei das Hauptaugenmerk der Basisstatistik wohl auf diesen Daten liegt).
Je nach Anzahl solcher "Spätberatungen" müsste man dann vielleicht die Vorgehensweise der Datenaufnahme anpassen und schon recht früh Daten des Beratenen aufnehmen (um dabei nicht zusätzliche Beratungszeit zu investieren etwa mit Hilfe der in vielen Beratungsstellen üblichen Fragebögen oder der neuen externen Schuldnerdatenerfassung in CAWIN 8.0), was aber wiederum nicht mit dem Grundsatz des Bundesdatenschutzgesetzes vereinbar ist, wenn eine spätere Beratung (noch) nicht sicher erscheint.
Wie hoch ist denn der Anteil solcher verzögerten Beratungen?
Für Fälle mit Beratungsbeginn vor 2005 tritt dieses Problem glücklicherweise nicht auf. Nach Vorgabe des Statistischen Bundesamtes werden solche Fälle nicht ausgewertet und daher von CAWIN auch gar nicht erst gemeldet. _________________ Viele Grüße
vom CAWIN-Hotline-Team
Zuletzt bearbeitet von Mod_1 am Mo, 04. Dez. 2006 18:47, insgesamt einmal bearbeitet |
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Volker Haug
Anmeldedatum: 14.11.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: Mo, 20. Nov. 2006 15:33 Titel: |
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Hallo CAWIN Hotline-Team,
meine Kollege Sanio hat gerade mit Herrn Bach vom Stat. Bundesamt in Wiesbaden telefoniert.
Dieser schlägt vor, dass die Beratungsstellen,
* die ab 2007 mit der Bundesstatistik beginnen,
* und laufende Fälle aus den Jahren 2005 und 2006 haben
* die dann im Jahr 2007 wieder erneut in die Beratung kommen
nach der Datenerhebung gleich eine Datenfreigabe durchführen sollen.
Damit ist der Anspruch, nur die Anfangssituation der Ratsuchenden zu erfassen, in der Statistik für das Jahr 2007 allerdings nicht mehr zu erfüllen.
Wir haben gerade mal nachgeschaut: Ungefähr 50 Prozent aller laufenden Fälle waren bereits in den Vorjahren in der Beratungsstelle.
Viele Grüße
Volker
P.S. Für alle Interessierten, wir haben für Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz ein paar Infomaterialien zur Statistik unter http://www.statistik.sfz-mainz.de zusammengestellt. |
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Mod_1 Foren-Moderator
Anmeldedatum: 13.09.2006 Beiträge: 25 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 20. Nov. 2006 16:27 Titel: Altfälle bei der Bundesstatistik |
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Hallo Volker,
vielen Dank für die Info (so haben wir uns das von dem Forum auch erhofft)!
Zitat: | Damit ist der Anspruch, nur die Anfangssituation der Ratsuchenden zu erfassen, in der Statistik für das Jahr 2007 allerdings nicht mehr zu erfüllen. |
Ja, bei dem hohen Anteil der laufenden Fälle wird das sicher eine größere Ungenauigkeit in der Statistik geben, zumindest in Rheinland-Pfalz dürfte die dann aber ab der Statistik 2008 geringer werden (wobei dann die Vergleichbarkeit mit Bundesländern, welche mit der Statistik später beginnnen, noch nicht gegeben sein wird). _________________ Viele Grüße
vom CAWIN-Hotline-Team |
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