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Volker Haug
Anmeldedatum: 14.11.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: Mo, 27. Nov. 2006 15:42 Titel: Welche Daten werden im Folgejahr über CAWIN versendet? |
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Hallo CAWIN-Hotline,
Könnt Ihr uns bei folgender Frage weiterhelfen?
In 2007 kommt ein neuer Ratsuchender in die Beratung. Der Fall wird in CAWIN aufgenommen, freigeschaltet und hier in Rheinland-Pfalz dann Anfang 2008 an das Stat. Bundesamt übermittelt.
Mitte 2008 kommt dieser Ratsuchender wieder in die Beratung. Der Berater ändert den Status von "außergerichtlicher Einigungsversuch" in "Begleitung während des Insoverfahrens".
1. Welche Daten werden von CAWIN dann Anfang 2009 an das Stat. Bundesamt übermittelt? Nur diesen verkürzten Datensatz aus dem Stat.Teil II, also ohne personenbezogene Daten, Verschuldungssituation etc. oder nochmals alle kompletten Daten?
2. Wenn nur ein Teil, woran erkennt dann das Stat. Bundesamt, welche neue Daten zu welchem Altfall zugehören. Funktioniert das über das Aktenzeichen oder gibt es eine CAWIN-interne Kennung?
3. Muss ich für die Änderungen der von "außergerichtlicher Einigungsversuch" in "Begleitung während des Insoverfahrens" im Folgejahr den Freigabebutton von CAWIN beachten?
Vielleicht könnt Ihr uns hier weiterhelfen.
Viele Grüße
Volker |
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Mod_4 Foren-Moderator
Anmeldedatum: 13.09.2006 Beiträge: 51
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Verfasst am: Di, 28. Nov. 2006 09:11 Titel: |
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Hallo Volker,
Zitat: | 1. Welche Daten werden von CAWIN dann Anfang 2009 an das Stat. Bundesamt übermittelt? Nur diesen verkürzten Datensatz aus dem Stat.Teil II, also ohne personenbezogene Daten, Verschuldungssituation etc. oder nochmals alle kompletten Daten? |
Ja, nur die Daten des Beratungsverlaufs, die personenbezogenen Daten, die die Situation zum Beratungsbeginn darstellen sollen, werden ausschließlich mit der Erstmeldung gemeldet.
Hinweis: Diese Antwort gilt für CAWIN-Versionen mit Erscheinungsdatum vor Januar 2009. Im Januar 2009 kam vom statistischen Bundesamt die Anforderung, immer für alle gemeldeten Haushalte den gesamten Datensatz, wie er zum Zeitpunkt der Freigabe gespeichert wurde, zu liefern. Deshalb wurden für die aktuellen CAWIN-Versionen 8.0, 8.1 und 8.2 jeweils neue Updates erstellt, die diese Anforderung umsetzen.
Zitat: | 2. Wenn nur ein Teil, woran erkennt dann das Stat. Bundesamt, welche neue Daten zu welchem Altfall zugehören. Funktioniert das über das Aktenzeichen oder gibt es eine CAWIN-interne Kennung?
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Anhand einer internen Kennung aus der eindeutigen Haushaltsnummer und – seit dem Update von CAWIN 7.2 von Anfang Dezember 2006 erscheint – ggf. mit einer zusätzlichen eindeutigen Nummer des Einzelplatzes, falls die Beratungsstelle nicht vernetzt ist. Diese Nummer sorgt dafür, dass die Haushaltsnummer für die Beratungsstellen-ID über alle Einzelplätze für die Statistikmeldung eindeutig wird.
Zitat: | 3. Muss ich für die Änderungen der von "außergerichtlicher Einigungsversuch" in "Begleitung während des Insoverfahrens" im Folgejahr den Freigabebutton von CAWIN beachten? |
Nein, eine Rücknahme und erneutes Freigeben ist nach der Erstmeldung für die Einbeziehung des Beratungsverlaufes in die nächste Meldung nicht nötig (und nach erfolgter erster Meldung dann auch nicht mehr möglich). _________________ Viele Grüße
vom CAWIN-Hotline-Team |
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