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Verfasst am: Mo, 17. Jun. 2013 11:43 Titel: Freibeträge für P-Konto-Bescheinigungen manuell ändern |
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Neben der Änderung der Freibeträge gemäß § 850k ZPO per cus-Datei (dann sind die Werte ab dem Update akualisiert) gibt es auch die Möglichkeit, die Freibeträge für die P-Konto-Bescheinigungen manuell zu aktualisieren bzw. – etwa für eine Bescheinigung für einen Zeitraum vor der Änderung – zurückzusetzen (nach dem Ausdruck sollten die Freibeträge natürlich wieder auf den aktuellen Stand gebracht werden).
Geändert werden können die Freibeträge in CAWIN (ab Version CAWIN 8.5) in der Menüleiste unter:
Konfiguration -> Systemeinstellungen -> Allgemeines -> Pfändungsschutzkonto
Dabei sind:
• „Grundfreibetrag […]“ = Grundfreibetrag des Schuldners (= Kontoinhaber; Sockelfreibetrag) gemäß § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2a ZPO
• „1. Unterhaltsberecht. Person“ = erste Person,
der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird (§ 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II/XII entgegennimmt
(§ 850k Abs. 2 Nr. 1b ZPO)
• „weitere“= weitere Person(en), der/denen aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird (§ 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II/XII entgegennimmt (§ 850k Abs. 2 Nr. 1b ZPO)
Die Werte ab dem 1. Juli 2013
Grundfreibetrag: 1.045,04 EUR
1. unterh. Person: 393,30 EUR
Weitere Personen: 219,12 EUR
Frühere Werte
Vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2013:
Grundfreibetrag: 1.028,89 EUR
1. unterh. Person: 387,22 EUR
Weitere Personen: 215,73 EUR
Vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011:
Grundfreibetrag: 985,15 EUR
1. unterh. Person: 370,76 EUR
Weitere Personen: 206,56 EUR
Für Änderungen der Freibeträge per cus-Datei schauen Sie bitte auf die Downloadseite der entsprechenden Version nach: CAWIN 8.6 und CAWIN 8.5. _________________ Viele Grüße
vom CAWIN-Hotline-Team |
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