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SB-AWO
Anmeldedatum: 27.06.2017 Beiträge: 1
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Verfasst am: Di, 04. Jul. 2017 17:24 Titel: Pfändungen auf laufendes Einkommen in Anlage 5H |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Möglichkeit, laufende Lohnpfändungen in CAWIN zu erfassen, sodass CAWIN diese automatisch in Anlage 5H, Nr. 4, überträgt?
Das händische Ausfüllen gestaltet sich als sehr mühsam.
Viele Grüße
Michael Hubert |
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Mod_2 Foren-Moderator
Anmeldedatum: 13.09.2006 Beiträge: 127
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Verfasst am: Mo, 21. Aug. 2017 14:09 Titel: |
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Hallo Michael,
ich bitte die lange Bearbeitungsdauer dieser Anfrage zu entschuldigen. Durch Urlaub etc. ist uns diese Anfrage leider entgangen.
Zurzeit werden nur die Zwangsvollstreckungen und Pfändungen aus dem Vermögen in die Anlage 5h übernommen.
Lohnpfändungen bei den Verbindlichkeiten werden in der Anlage 5H, Nr. 2, übernommen.
Wir arbeiten da an einer Möglichkeit Zwangsvollstreckungen und Pfändungen auch aus den Verbindlichkeiten zu übernehmen. _________________ Viele Grüße
vom
CAWIN-Hotline-Team |
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