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HeikeK
Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 33 Wohnort: Köln
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Verfasst am: Mi, 10. Feb. 2010 11:30 Titel: NRW-Tätigkeitsbericht |
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Hallo!
Es ist mal wieder soweit, die Datenübermittlung der Daten zum NRW-Bericht steht an, zum ersten Mal mit Cawin
Nach den ersten Auswertungen stellen sich uns einige Fragen:
1. Ist es richtig, dass be Punkt 7 unter 7.1 die Informationskunden gezählt und unter Punkt 7.2 bzw. 7.2.1 die Betreuungskunden?
Die Punkte 7.2 und 7.2.1 unterscheiden sich dann noch dadurch, dass entweder unter Form der Schuldenregulierung allgemein oder Verbraucherinsolvenz ausgewählt wurde?
Spielen die Beratungskunden eigentlich keine Rolle?
2. Ist es richtig, dass ab Punkt 10 die Haushalte ausgewertet werden, die die Freigabe erhalten haben? MUss zusätzlich auch noch die Form der Schuldenregulieurng Inso und Betreuungskunde "passen", oder ist das egal? Die ZAhl der Fälle ab Punkt 10 müsste doch eigentlich mit der Zahl unter 7.2.1 (gesamt) übereinstimmen? Tut sie aber leider nicht, leider komme ich nicht dahinter, wieso nicht???
Wäre Super, wenn jemand helfen könnte...
Viele Grüße
HeikeK |
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HeikeK
Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 33 Wohnort: Köln
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Verfasst am: So, 21. Feb. 2010 13:18 Titel: |
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Da die Zeit drängt habe ich durch Ausprobieren die Antworten selbst herausgefunden und bitte nun noch um Bestätigung bzw. Berichtigung:
1. Bei Punkt 7.1 werden die Fälle, die im Berichtsjahr aufgenommen wurden und weder Beratungs- oder Betreuungkunden sind, gezählt. DIese müssen nicht zwingend Informationskunden sein.
Die Punkte 7.2 und 7.2.1 unterscheiden sich dadurch, dass sie entweder Beratungs- oder Betreuungskunden sind. (Beratungskunde = Schuldnerberatung, Betreuungskunde = Insolvenzberatung)
Die Form der Schuldenregulierung spielt keine Rolle.
2. Ab Punkt 10 werden die Betreuungskunden ausgewertet. Diese müssen als weiteres Merkmal die Freigabe haben. Alles andere ist egal (Form der Schuldenregulierung, Status. ....)
Ich hoffe, das stimmt jetzt so |
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Mod_5 Foren-Moderator
Anmeldedatum: 16.10.2006 Beiträge: 64
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Verfasst am: Di, 23. Feb. 2010 12:19 Titel: Landesstatistik NRW |
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Hallo,
die Aussagen vom 21.2. kann ich bestätigen. Richtig und wichtig ist, dass die Fälle ab Punkt 10 freigegeben sein müssen.
Zur Information kopiere ich mal die entsprechenden Inhalte aus der Online-Hilfe ein:
Zitat: | Punkt 7:
Die Werte werden mit Hilfe des neuen Feldes "Kundenkategorie" ermittelt, das im Beratungsverlauf des Haushaltes gepflegt wird.
7.1 gesamt: Anzahl der Haushalte im Auswahlzeitraum mit der Kundenkategorie "Informationskunde" oder mit (noch) leerer Kundenkategorie
7.2 gesamt: Anzahl der Haushalte im Auswahlzeitraum mit der Kundenkategorie "Beratungskunde" oder "Betreuungskunde"
7.2 Neuaufnahmen: s. 7.2 gesamt, zusätzlich mit Beratungsbeginn im Auswahlzeitraum
7.2.1 gesamt: Anzahl der Haushalte im Auswahlzeitraum mit der Kundenkategorie "Betreuungskunde"
7.2.1 Neuaufnahmen: s. 7.2.1 gesamt, zusätzlich mit Beratungsbeginn im Auswahlzeitraum
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Zitat: | Punkt 10:
Basis sind die Haushalte aus Punkt 7.2.1, diese werden aufgeteilt nach der Höhe ihrer Verbindlichkeiten und Ihrem Geschlecht. Haushalte, in denen die Verbindlichkeiten oder die Anrede des Schuldners nicht gefüllt sind, können hier nicht gezählt werden.
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Die Funktion der Online-Hilfe ist offensichtlich nicht überall bekannt.
In der Eingabemaske der Landesstatistik NRW kann durch Drücken von [F1] die Online-Hilfe aufgerufen werden. Dort findet man unter "Inhalt" eine kurze Beschreibung, welche Daten aus CAWIN bei den einzelnen Punkten ausgewertet bzw. gezählt werden. |
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HeikeK
Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 33 Wohnort: Köln
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Verfasst am: Di, 23. Feb. 2010 12:24 Titel: |
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Hallo Mod_5,
vielen Dank für die Antwort. Die Online-Hilfe kannte ich nicht, danke für den Hinweis.
Viele Grüße
HeikeK |
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