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Schmiko
Anmeldedatum: 23.06.2017 Beiträge: 7
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Verfasst am: Fr, 02. März. 2018 08:36 Titel: Imnsolvenzantrag |
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Bedauerlicherweise wird beim Ausfüllen des Insolvenzantrages die Daten des außergerichtlichen Planes nicht gezogen (z. B. Rückmeldungen von den Gläubigern aus den AEV). Sinnvoll wäre es, sonst ist der Vordruck keine Erleichterung, da man die Daten immer händig eintragen muss.
Ich hoffe, diese Vorschläge werden berücksichtigt. |
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Mod_2 Foren-Moderator
Anmeldedatum: 13.09.2006 Beiträge: 127
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Verfasst am: Mo, 12. März. 2018 17:57 Titel: |
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Hallo Schmiko,
die Rückmeldungen zieht CAWIN sich aus der Maske Rückmeldungen im Haushalt. Diese werden in den Insolvenzantrag übernommen.
Zu beachten: Der blaue Hinweistext unten Rechts in der Maske. Dort wird erklärt wie die Rückmeldungen bei mehreren Forderungen eines Gläubigers gezählt werden. _________________ Viele Grüße
vom
CAWIN-Hotline-Team |
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Schmiko
Anmeldedatum: 23.06.2017 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di, 13. März. 2018 08:11 Titel: |
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Aber die Gesamtsummer wird dann immer von der aktuellen Summe gezogen und nicht aus der Summe des außergerichtlichen Planes. Einige Gläubiger verzichten nach dem AEV auf die Forderungen oder es kommen weitere hinzu. Vielleicht könnten in diesem Bereich noch ein paar Serienfeldfunktionen eingeführt werden. |
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